In gewissen Fällen muss die Urkunde erst von einer zuständigen belgischen Behörde/Person legalisiert werden, bevor der FÖD Auswärtige Angelegenheiten die für das Ausland erforderliche Legalisation/Apostille anbringen kann. Bitte überprüfen Sie dies auf unserer Website, bevor Sie sich bei uns anmelden, um unnötige Wege zu vermeiden. Weitere Informationen über die zuständigen Behörden erhalten Sie hier.