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Unsere Anwendung liefert Ihnen Informationen über die Legalisation.

In gewissen Fällen muss die Urkunde erst von einer zuständigen belgischen Behörde/Person legalisiert werden, bevor der FÖD Auswärtige Angelegenheiten die für das Ausland erforderliche Legalisation/Apostille anbringen kann. Bitte überprüfen Sie dies auf unserer Website, bevor Sie sich bei uns anmelden, um unnötige Wege zu vermeiden. Weitere Informationen über die zuständigen Behörden erhalten Sie hier.
 

Legalisation