-
Zuletzt aktualisiert am
Die Bestimmungen, die auf Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen (Haustiere) innerhalb der Europäischen Union Anwendung finden, sind harmonisiert worden. Weitere Informationen finden Sie auf der Europa-Website oder auf der FOD Volksdesundheit-Website
Reisen innerhalb der Europäischen Union
1. Reisepass
Hunde, Katzen und Frettchen müssen über einen EU-Pass verfügen. Dieser Pass ist für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union harmonisiert. Er wird zum Zeitpunkt der Kennzeichnung des Tieres oder zum Zeitpunkt der Tollwutimpfung ausgestellt.
2. Identifizierung
Besitzer, die ihren Hund, ihre Katze oder ihr Frettchen mit auf Reisen nehmen wollen, sind verpflichtet, ihr Tier kennzeichnen zu lassen. In Belgien wird dazu ein elektronischer Transponder (Mikrochip) verwendet, der vom Tierarzt subkutan implantiert wird. Neben dem Mikrochip ist in den meisten Ländern auch noch eine Tätowierung als Identifikationsmittel erlaubt, sofern diese vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde und deutlich lesbar ist.
3. Impfung gegen Tollwut
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft werden. Für die Impfung ist ein komplexes Verfahren vorgesehen. Wenden Sie sich bei Reisen in die Europäische Union unbedingt an einen Tierarzt, um sich über die geltenden Modalitäten zu informieren.
Reisen nach Belgien aus einem Land außerhalb der Europäischen Union
Die Tiere müssen von einer Einzelbescheinigung begleitet werden, deren Muster auf europäischer Ebene festgelegt wurde. Die Gesundheitsanforderungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland. Wenden Sie sich unbedingt an einen Tierarzt, um sich über die geltenden Bestimmungen bei einer Reise aus einem Land außerhalb der Europäischen Union zu informieren.
Reise in ein Land, das nicht der Europäischen Union angehört
Zusätzlich zu den Bestimmungen, die das EU-Recht für eine mögliche Wiedereinfuhr vorsieht, müssen die vom Zielland festgelegten Bedingungen erfüllt werden. Wenn es Unklarheiten über die genauen Bedingungen gibt, sollten Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Landes erkundigen.
Internationaler Transport von Hunden, Katzen und Frettchen zu gewerblichen Zwecken
Die Bescheinigung für den kommerziellen Transport ist für die innergemeinschaftliche Verbringung in der Entscheidung 2013/518/EU und für die Einfuhr aus Drittländern in der Entscheidung 2013/519/EU festgelegt.
Für den internationalen Transport von Hunden, Katzen und Frettchen, die zu kommerziellen Zwecken gehalten werden, gibt es bereits harmonisierte veterinärmedizinische Anforderungen. Diese Tiere müssen innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise von einem zugelassenen Tierarzt klinisch untersucht werden. Der Tierarzt kann seine Feststellungen in den neuen EU-Pass eintragen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den
FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
GD Tiere, Pflanzen und Ernährung
Eurostation, Block II, 7.
Place Victor Horta / Victor Hortaplein 40, Box 10
1060 Brüssel
Tel. : 02 524 73 17
Fax : 02 524 73 49
apf.vetserv@health.fgov.be

Reiseempfehlungen
In dieser Rubrik finden Sie alle wichtigen Informationen, wenn Sie ins Ausland reisen. Die Informationen zum Thema Reisen stelle...

Reisedokumente
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, müssen Sie in Besitz gültiger Reisedokumente sein.

Für Belgier im Ausland
Auf dieser Seite finden Sie alle konsularischen Informationen, wenn Sie Belgierin oder Belgier sind und im Ausland leben.