Vorläufiger Presseausweis des Föderalen Öffentlichen Dienstes

Sie sind Auslandskorrespondent und möchten in Belgien als hauptberuflicher Journalist akkreditiert werden? Dann lesen Sie diese Informationen bitte sorgfältig, bevor Sie Ihre Akte einreichen.

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Was ist ein vorläufiger Presseausweis?

Die von der Pressestelle des FÖD Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit ausgestellte Akkreditierung besteht aus einem vorläufigen belgischen Presseausweis, der sechs Monate lang gültig ist.

Der vorläufige Presseausweis des FÖD Auswärtige Angelegenheiten ist eine Voraussetzung für den Erhalt des endgültigen belgischen Presseausweises. Er dient auch zum Ausweis als Berufsjournalist, während Sie auf den vom FÖD Inneres ausgestellten ständigen Presseausweis warten.

Für Journalisten von außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist der vorläufige Presseausweis auch eines der Dokumente, die für die kombinierte Erlaubnis erforderlich sind. Diese benötigen Sie, um sich in Belgien aufhalten und dort arbeiten zu können.

Kann ich einen vorläufigen Presseausweis beantragen?

Angestellte oder freiberufliche Journalisten, die für ausländische Medien arbeiten, können einen vorläufigen Presseausweis beantragen. Das Verfahren ist unterschiedlich, je nachdem, ob Sie Bürger eines EU- oder EWR-Landes sind oder nicht.

Sie sind qualifiziert, wenn:

  • Sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit haben und für ein ausländisches Medium arbeiten;
  • Journalismus Ihr Hauptberuf ist und dieser es Ihnen ermöglicht, in Belgien zu leben;
  • Sie mindestens 21 Jahre alt sind;
  • Sie seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen als Berufsjournalist tätig sind.

Sie sind nicht qualifiziert, wenn:

  • Sie für ein belgisches Medium arbeiten;
     
    in diesem Fall wenden Sie sich für eine Akkreditierung an den Allgemeinen Verband der Berufsjournalisten in Belgien (Algemene Vereniging van Beroepsjournalisten in België – AVBB). Dieser setzt sich zusammen aus der Vereinigung französisch- und deutschsprachiger Berufsjournalisten (Association des Journalistes professionnels – AJP) und ihrer niederländischsprachigen Schwesterorganisation, dem Flämischen Journalistenverband (Vlaamse Vereniging van Journalisten – VVJ).
     
  • Sie sich mit einem Studierendenvisum in Belgien aufhalten;
  • Journalismus nicht Ihr Hauptberuf ist;
  • Sie Unterstützung durch das ÖSHZ erhalten. Sie leben also nicht von Ihrem Einkommen als Journalist.

Wie kann ich einen vorläufigen Presseausweis beantragen?

Angestellter oder freiberuflicher Journalist aus der EU oder dem EWR

Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle, um einen Überblick über die angeforderten Dokumente zu erhalten. Sobald Ihre Presseakte genehmigt ist, wird ein Termin vereinbart, an dem Sie Ihren vorläufigen Presseausweis beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten abholen können.

Angestellter oder freiberuflicher Journalist von außerhalb der EU oder des EWR

Wenden Sie sich an die belgische diplomatische Vertretung oder die konsularische Vertretung Ihres Wohnsitzlandes. Diese Vertretung wird Ihnen eine Übersicht über die angeforderten Unterlagen zusenden und Ihre Akte weiterverfolgen.

Wenn Ihre Presseakte genehmigt wird, müssen Sie:

Wenden Sie sich sofort nach Ihrer Ankunft in Belgien an die Pressestelle, um einen Termin für die Abholung Ihres vorläufigen Presseausweises zu vereinbaren.

Wie kann ich die Pressestelle kontaktieren?

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Presseattachés.

Wie kann ich den endgültigen belgischen Presseausweis beantragen?

Nachdem Sie Ihren vorläufigen Presseausweis vom FÖD Auswärtige Angelegenheiten erhalten und sich in Ihrer Wohnsitzgemeinde angemeldet haben, müssen Sie den nationalen Presseausweis des FÖD Inneres über den Internationalen Presseverband in Brüssel (Internationale Persvereniging – API/IPA) beantragen.

Wie beantrage ich die Akkreditierung bei europäischen Institutionen und bei der NATO?

Über diese Links können Sie eine Akkreditierung bei den folgenden Institutionen beantragen: 

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