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Verlegung des gewöhnlichen Wohnorts ins Ausland
Jeder Belgier, der seinen Hauptwohnort ins Ausland verlegen will, muss dies spätestens am Vortag seiner Abreise bei seiner Gemeindeverwaltung melden.
Die Gemeindeverwaltung stellt dann eine Bescheinigung über die Streichung aus den Bevölkerungsregistern aus.
Auf Vorlage eines Nachweises darüber, dass Sie sich hauptsächlich und legal im Ausland aufhalten (Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, Wohnortbescheinigung ausgestellt durch die lokalen Behörden usw.) und einiger anderer Dokumente können Sie sich danach bei dem belgischen Konsulat eintragen lassen, das für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Es empfiehlt sich, vorab das belgische Berufskonsulat zu kontaktieren und nachzufragen, welche Dokumente Sie für Ihre Eintragung vorlegen müssen.
Steuerliche Folgen
Wird eine Person aus den belgischen Bevölkerungsregistern gestrichen, dann ändert sich ihre Steuerlage.
Die belgischen Steuervorschriften sind sehr kompliziert und die Steuerlage hängt auch ab von den bilateralen oder multilateralen Verträgen, deren Vertragspartei Belgien ist.
Der FÖD Auswärtige Angelegenheiten erteilt keine Auskunft über die steuerlichen Folgen eines Umzugs ins Ausland.
Nähere Auskünfte erteilt der:
- Föderale Öffentliche Dienst Finanzen
Steuerverwaltung
North Galaxy, Koning Albert II-laan 33, Briefkasten 22
1030 Brüssel
+32 2 572 57 57 - Zuständiges Finanzamt in Belgien
Aufenthaltsbedingungen
Für Auskunft über die Aufenthaltsbedingungen für Belgier im Ausland (Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsgenehmigung usw.) müssen Sie Kontakt mit der Botschaft des Aufenthaltslandes in Brüssel aufnehmen
Soziale Sicherheit
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite ‘Soziale Sicherheit'
Pension
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite ‘Pension’
Andere Fragen
Weitere Informationen zu einem Auslandsaufenthalt finden Sie auch auf der föderalen Portalseite