Eintragung bei einem belgischen Berufskonsulat

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Registrierung bei einem belgischen Berufskonsulat.

Vor Ihrem Umzug

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Schritten, die vor Ihrer Abreise zu unternehmen sind.
  1. Zuletzt aktualisiert am

Verlegung des gewöhnlichen Wohnorts ins Ausland 


Jeder Belgier, der seinen Hauptwohnort ins Ausland verlegen will, muss dies spätestens am Vortag seiner Abreise bei seiner Gemeindeverwaltung melden. 

Die Gemeindeverwaltung stellt dann eine Bescheinigung über die Streichung aus den Bevölkerungsregistern aus. 

Auf Vorlage eines Nachweises darüber, dass Sie sich hauptsächlich und legal im Ausland aufhalten (Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, Wohnortbescheinigung ausgestellt durch die lokalen Behörden usw.) und einiger anderer Dokumente können Sie sich danach bei dem belgischen Konsulat eintragen lassen, das für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Es empfiehlt sich, vorab das belgische Berufskonsulat zu kontaktieren und nachzufragen, welche Dokumente Sie für Ihre Eintragung vorlegen müssen. 
 

Steuerliche Folgen 


Wird eine Person aus den belgischen Bevölkerungsregistern gestrichen, dann ändert sich ihre Steuerlage. 

Die belgischen Steuervorschriften sind sehr kompliziert und die Steuerlage hängt auch ab von den bilateralen oder multilateralen Verträgen, deren Vertragspartei Belgien ist. 

Nähere Auskünfte erteilt der: 

Es ist möglich, dass Sie nach Ihrem Wegzug noch Steuern in Belgien zahlen müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen:

Der FÖD Auswärtige Angelegenheiten erteilt keine Auskunft über die steuerlichen Folgen eines Umzugs ins Ausland.  

 
Aufenthaltsbedingungen 


Für Auskunft über die Aufenthaltsbedingungen für Belgier im Ausland (Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsgenehmigung usw.) müssen Sie Kontakt mit der Botschaft des Aufenthaltslandes in Brüssel aufnehmen.

 
Soziale Sicherheit 


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite ‘Soziale Sicherheit'.
 

Pension 


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite ‘Pension’.

 
Andere Fragen 


Weitere Informationen zu einem Auslandsaufenthalt finden Sie auch auf der föderalen Portalseite.