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Belgien ist mit mehr als hundert Botschaften (in den Hauptstädten) und Konsulaten im Ausland vertreten. Darüber hinaus gibt es viele Honorarkonsulate, die beschränktere Kompetenzen haben. Die Honorarkonsuln werden normalerweise aus der lokalen Bevölkerung ausgewählt und leisten Dienste auf freiwilliger Basis. Es sind selten belgische Staatsangehörige und sie sprechen nicht immer unsere Landessprachen.
Die Botschaften, Konsulate und Honorarkonsulate können Ihnen in den Situationen Hilfe bieten, die im Gesetz (auf Französisch oder Niederländisch, siehe Kapitel 13) über die konsularische Hilfe festgelegt sind, nämlich:
- Todesfall eines Belgiers;
- schwerer Unfall eines Belgiers;
- schweres Verbrechen mit einem belgischen Opfer;
- beunruhigendes Verschwinden eines Belgiers
- Festnahme oder Haft eines Belgiers (siehe Broschüre unten)
- äußerste Notsituation eines Belgiers;
- wichtige konsularische Krise;
- internationale Kindesentführung wenn das Kind und/oder ein Elternteil dieses Kindes Belgier sind (siehe Broschüre unten).
Wenn Sie oder eine(r) Ihrer Angehörigen im Ausland einem Attentat zum Opfer fallen, dann können Sie alle relevanten Informationen im Leitfaden für belgische Opfer eines Terrorattentats im Ausland (verfügbar auf Niederländisch und Französisch) nachschlagen.
Einige konkrete Beispiele dafür, welche Hilfe unsere Vertretungen bieten können oder was sie nicht für Sie tun können, finden siehe Dokument unten.
Es gibt keine belgische Vertretung in dem Land, in dem Sie sich befinden
Falls Belgien im betreffenden Land keine diplomatische oder konsularische Vertretung hat, können Sie sich im Rahmen der konsularische Hilfe an die Botschaft (oder das Konsulat) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wenden.
Konkret geht es um die Botschaften oder Konsulate (nicht die Honorarkonsulate) der folgenden Mitgliedstaaten: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Die Hilfe ist auch auf die im Gesetz über die konsularische Hilfe beschriebenen Notsituationen (siehe hier oben) begrenzt.
Es kann selbstverständlich nicht garantiert werden, dass diese konsularische Hilfe unter Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Ihrer Sprache erfolgt. Im Allgemeinen wird eine gängige europäische Sprache verwendet.