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Wenn Sie Belgier sind und im Ausland leben, können Sie sich für alle Verfahren im Zusammenhang mit Eigentum, Familienrecht und Nachlässe stets an einen Notar, einen Beamten oder eine Behörde mit örtlicher Zuständigkeit wenden.
Nach dem Grundsatz des „belgischen Interesses" können belgische Berufskonsulate außerhalb der Europäischen Union notarielle Urkunden in derselben Eigenschaft wie ein Notar in Belgien errichten.
Wenn Sie Belgier sind und in einem Land außerhalb der Europäischen Union leben, können Sie sich auch an die belgische konsularische Vertretung wenden, sofern Sie im konsularischen Bevölkerungsregister dieses Konsulats eingetragen sind.
Der belgische Berufskonsul kann sich weigern, als Notar tätig zu werden, wenn rechtliche oder faktische Schwierigkeiten ihn daran hindern.
In diesem Fall besprechen Sie am besten mit Ihrem Notar in Belgien, welche Alternativen es für die Errichtung der notariellen (Vollmachts-)Urkunde gibt.
Seit 2020 ist es auch möglich, eine digitale Vollmacht über eine Internetverbindung direkt beim Notar in Belgien zu erstellen.