Belgier mit Wohnort außerhalb der EU

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Wahlen für Belgier, die außerhalb der Europäischen Union (EU) wohnen.

Wie erfolgt die Eintragung als Wähler?

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Registrierung als Wähler für Belgier mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union (EU).
  1. Zuletzt aktualisiert am

Bei der Eintragung in die konsularischen Bevölkerungsregister erhält jede(r) Belgier(in) von seiner/Ihrer berufskonsularischen Vertretung ein personalisiertes Eintragungsformular

Belgier(innen), die bereits in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen sind, können jederzeit ein Eintragungsformular fur die Wahlen bei der berufskonsularischen Vertretung beantragen.


Wie können Sie die Formulare einreichen? 


1. Mittels eines Papierformulars

Selbstverständlich kann das Formular/die Formulare auch selbst direkt heruntergeladen werden. Schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die berufskonsularische Vertretung. 

Sie können die Formulare folgendermaßen einreichen:

  • persönlich 
  • auf dem lokalen Postweg 
  • per E-Mail


2. Digital


Die Online-Anmeldung endet am 1. März 2024 und ist ab Montag, 10. Juni 2024, wieder möglich.

  • Mittels e-Consul
  • Sie können sich anmelden auf e-Consul, wenn Sie:
    • Belgier und mindestens 18 Jahre alt sind
    • nicht (mehr) registriert sind in einer belgischen Gemeinde
    • Eine gültige und aktivierte belgische eID besitzen
    • Ihren PIN-code kennen und einen Kartenleser haben

  
Name auf dem Formular? 

Verheiratete Wähler erhalten ein Formular auf Ihren Name nach belgischem Recht. Um die Postzustellung im Land Ihres Wohnorts zu erleichtern, können Sie jedoch den Namen des Ehepartners in einem gesonderten Feld angeben. Für den weiteren Briefwechsel über die Wahlen wird der angegebene Name verwendet.