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Bei der Eintragung in die konsularischen Bevölkerungsregister erhält jede(r) Belgier(in) von seiner/Ihrer berufskonsularischen Vertretung ein personalisiertes Eintragungsformular.
Belgier(innen), die bereits in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen sind, können jederzeit ein Eintragungsformular fur die Wahlen bei der berufskonsularischen Vertretung beantragen.
Wie können Sie die Formulare einreichen?
1. Mittels eines Papierformulars
Selbstverständlich kann das Formular/die Formulare auch selbst direkt heruntergeladen werden. Schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die berufskonsularische Vertretung.
Sie können die Formulare folgendermaßen einreichen:
- persönlich
- auf dem lokalen Postweg
- per E-Mail
2. Digital
- Mittels e-Consul
- Sie können sich anmelden auf e-Consul, wenn Sie:
- Belgier und mindestens 18 Jahre alt sind
- nicht (mehr) registriert sind in einer belgischen Gemeinde
- Eine gültige und aktivierte belgische eID besitzen
- Ihren PIN-code kennen und einen Kartenleser haben
Name auf dem Formular?
Verheiratete Wähler erhalten ein Formular auf Ihren Name nach belgischem Recht. Um die Postzustellung im Land Ihres Wohnorts zu erleichtern, können Sie jedoch den Namen des Ehepartners in einem gesonderten Feld angeben. Für den weiteren Briefwechsel über die Wahlen wird der angegebene Name verwendet.