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Das Gesetzbuch über die belgische Staatsangehörigkeit (BeStaGB) enthält die Bestimmungen zur belgischen Staatsangehörigkeit und der Justizminister ist der “Hüter” der belgischen Staatsangehörigkeit. Der Dienst Staatsangehörigkeit des FÖD Justiz überwacht die korrekte Anwendung des BeStaGB.
Belgier in Belgien wenden sich an die Gemeinde für alle allgemeinen und persönlichen Fragen zur Staatsangehörigheit.
Belgier im Ausland wenden sich an die zuständige belgische Botschaft oder das zuständige belgische Konsulat für alle allgemeinen oder persönlichen Fragen zur Staatsangehörigkeit.