Belgische Staatsangehörigkeit

Belgier sind Sie von Rechts wegen oder können Sie freiwillig werden. Sie können auch die belgische Staatsangehörigkeit verlieren. In dieser Rubrik finden Sie nähere Erläuterungen hierzu.

Staatsangehörigkeitsbescheinigungen

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Staatsangehörigkeitsausweis.
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Wo beantragen Sie eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung auf Ihren Namen?

Wenn Ihr Hauptwohnort in Belgien liegt (und Sie in den Bevölkerungsregistern eingetragen sind), dann ist die Gemeindeverwaltung für die Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsbescheinigung zuständig.

Wenn Ihr Hauptwohnort im Ausland liegt, dann ist die berufskonsularische Vertretung im Ausland, bei der Sie in dem konsularischen Bevölkerungsregister eingetragen sind, für die Ausstellung einer Staatsangehörigkeitserklärung zuständig.

Wenn Sie nicht in dem Bevölkerungsregister einer belgischen Gemeinde oder einer berufskonsularischen Vertretung eingetragen sind, dann ist keine Instanz für die Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsbescheinigung auf Ihren Namen zuständig.


Wer kann eine auf Ihren Namen ausgestellte konsularische Staatsangehörigkeitsbescheinigung erhalten?

Die folgenden Personen und Instanzen können gemäß Art. 45 des Zivilgesetzbuches eine auf ihren Namen ausgestellte konsularische Staatsangehörigkeitsbescheinigung erhalten:

  • Sie selbst, als Person, auf die sich die Bescheinigung bezieht,
  • Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin,
  • Ihr gesetzlicher Vertreter,
  • Ihre Verwandten in aufsteigender Linie oder Ihre Nachkommen, 
  • der Notar oder Rechtsanwalt der oben genannten Personen,
  • alle belgischen Behörden.

(Eine konsularische Staatsangehörigkeitsbescheinigung kann auch dem hinterbliebenen Ehepartner und den Erben ausgehändigt werden).