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Internationale Adoption

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Eine internationale Adoption ist eine Adoption, bei der das adoptierte oder  zu adoptierende Kind das Land seines gewöhnlichen Wohnorts für ein anderes Land verlässt. Oftmals handelt es sich um einen Umzug vom Ausland nach Belgien, weil der adoptierende Elternteil Belgier (oder Ausländer) ist und in Belgien wohnt.

Eine Auslandsadoption ist eine Adoption, die bereits im Ausland erfolgt ist. Hierbei wird ein Unterschied gemacht zwischen Adoptionen, die in einem der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens ausgesprochen wurde,  und Adoptionen in Staaten, die diesem Vertrag nicht beigetreten sind.


Was sind die Bedingungen und wie verläuft das Adoptionsverfahren?


In Belgien fällt die internationale Adoption in den Zuständigkeitsbereich des föderalen Staates (föderale Zentralbehörde) und der Gemeinschaften.

Belgier oder Ausländer, die in Belgien wohnen, können Informationen über die Adoptionsbedingungen und -verfahren in Belgien und im Ausland bei einer der folgenden Zentralbehörden erhalten:


Föderale Zentralbehörde (FÖD Justiz)
Französische Website
Niederländischsprachige Website
Dienst internationale Adoptionen
Boulevard de Waterloo 115 / Waterloolaan 115
1000 Brüssel
Tel. 02/542 71 61 oder 02/542 75 82
Fax 02/542 70 56
adoption.int.adoptie@just.fgov.be


Zentralbehörden der Gemeinschaften

  • Französische Gemeinschaft
    Autorité Centrale Communautaire (ACC)
    Service de l’adoption
    Direction générale de l’aide à la jeunesse
    Ministère de la Communauté française
    Boulevard Léopold II 44
    1080 Bruxelles
    Tel. : 02/413.41.35
    Fax : 02/413.21.39
    adoptions@cfwb.be
     
  • Flämische Gemeinschaft
    Vlaamse Centrale Autoriteit inzake Adoptie (VCA)
    Kind en Gezin
    Hallepoortlaan 27
    1060 Brussel
    Tel. : 02/533.14.76 oder 77
    Fax : 02/544 02 90
    adoptie@kindengezin.be
     
  • Deutschsprachige Gemeinschaft
    Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
    Zentrale Behörde der Gemeinschaft für Adoption (ZBGA)
    Aachener Straße 62 - 4700 Eupen
    Tel: 087 596 448
    zbga@dgov.be

Es kann vorkommen, dass belgische Adoptiveltern nicht in Belgien, sondern im Ausland wohnen und im Ausland adoptieren möchten, sei es in ihrem Wohnstaat oder in einem anderen Staat.

Um in Belgien rechtswirksam zu sein (Abstammungsverhältnis, Name des Adoptierten, belgische Staatsangehörigkeit, Erbrecht, Übertragung der ausländischen Urkunde in einer belgischen Gemeinde), muss die Adoption durch Belgier, die im Ausland wohnen und adoptieren, vom FÖD Justiz für gültig erklärt werden.

Darum empfehlen wir Belgiern, die im Ausland wohnen und ein Adoptionsverfahren einleiten wollen, sich zuerst an den FÖD Justiz zu wenden.
 

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten: