Personenstand

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Sterbefall im Ausland

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über einen Sterbefall im Ausland.
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Wenn Sie die belgische Staatsangehörigkeit besitzen, werden alle Änderungen Ihres Personenstandes nach belgischem Recht behandelt. Auch wenn Sie im Ausland wohnen, gilt das belgische Recht.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist es von großer Bedeutung, dass Sie dem belgischen Berufskonsulat alle Änderungen Ihres Personenstandes mitteilen.


1. Wo wird der Sterbefall einer Person angezeigt?

Wenn ein Angehöriger, der die belgische Staatsangehörigkeit besitzt, im Ausland stirbt, muss der Sterbefall unmittelbar bei der zuständigen lokalen Behörde angezeigt werden. Diese Behörde muss eine Sterbeurkunde ausstellen.

Es ist sehr wichtig, dass die Anzeige des Sterbefalls innerhalb der Frist erfolgt, die  in der Gesetzgebung des Landes, wo der Sterbefall sich ereignet hat, vorgesehen ist.

Das Bestattungs- oder Überführungsunternehmen berät gegebenenfalls zu Fragen der Überführung der Leiche.

Die eigentliche Sterbeurkunde (Personenstandsurkunde) darf auf keinen Fall mit der ärztlichen Todesbescheinigung, in der der Tod festgestellt wird,  verwechselt werden.

Wurde der Sterbefall doch nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist bei der lokalen Behörde angezeigt, dann muss eine verspätete Anzeige des Sterbefalls entsprechend den örtlichen Bestimmungen und dem örtlichen Verfahren erfolgen.

Falls nötig können Angehörige, Freunde oder Bekannte vor Ort oder eventuell ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um die erforderlichen Schritte im Ausland vorzunehmen.

In seltenen Ausnahmefällen, in denen die lokalen Behörden es versäumen, eine Sterbeurkunde auszustellen (obwohl die nötigen Schritte eingeleitet wurden), kann das zuständige belgische Berufskonsulat, wenn es außerhalb der Europäischen Union liegt, innerhalb von 30 Tagen nach dem Sterbefall eine Sterbekurkunde ausstellen, insofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Ist die ausländische Sterbeurkunde in Belgien rechtsgültig?

Eine ausländische Sterbeurkunde hat in Belgien Beweiskraft, wenn sie von der zuständigen lokalen Behörde und in der in diesem Land gebräuchlichen Form ausgestellt wurde.

Gegebenenfalls muss die ausländische Sterbeurkunde übersetzt und beglaubigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Legalisation

3. Muss eine ausländische Sterbeurkunde in Belgien übertragen werden?

4. Kann das belgische Berufskonsulat bzw. der FÖD Auswärtige Angelegenheiten behilflich sein, wenn ein Familienmitglied im Ausland verstorben ist?

Der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten und das belgische Berufskonsulat können Ihnen Informationen erteilen und Ihnen im Zusammenhang mit der Überführung des Verstorbenen und seiner persönlichen Habe behilflich sein.


Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:

  • Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Dienst Personenstand
  • Belgisches Berufskonsulat Ihres Wohnsitzes im Ausland